Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 aktualisiert und ist gültig für die Website https://www.pro-bono-camp.org/
Die Haus des Stiftens für Unternehmen und Non-Profits gemeinnützige GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie dem BFSG mit BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien des BITV und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Sehhilfen und Vorlesefunktion
Die Website nutzt die Software Eye-Able®, um verschiedene Anpassungen für Nutzer mit Sehbehinderungen zu ermöglichen – wie Schriftvergrößerung, Farbkontraständerungen und eine Vorlesefunktion.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen unter: www.eye-able.com
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten daran, die barrierefreie Zugänglichkeit stetig zu verbessern. Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist jedoch für komplexe und umfangreiche Websites kaum erreichbar. Der Aufwand einer Umstellung auf völliger Barrierefreiheit stellt nach § 17 BFSG eine unverhältnismäßige Belastung dar. Folgende Defizite haben wir identifiziert:
- Nicht alle klickbaren Elemente auf der Website sind per Tastatur fokussierbar und interaktiv
- Einige Nicht-Text-Inhalte, insbesondere Schmuckbilder und -grafiken, besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben
- Es sind Videos mit Informationen auf der Tonspur vorhanden, die keine Untertitel bereitstellen
- Die Überschriftenhierarchie ist nicht in jedem Fall eingehalten
- Es werden keine Videos mit Gebärdensprache bereitgestellt
- Es sind komplexe Elemente vorhanden (z. B. Schieberegler in der Videowiedergabe), die von Screenreadern nicht korrekt ausgegeben werden können (aufgrund fehlender bzw. nicht passender WAI-ARIA-Auszeichnungen)
Feedback, Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich bei uns unter: info@pro-bono-camp.org
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung bei der Durchsetzungsstelle zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an die Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv